Fahrrad-Leasing oder auch Dienstrad-Leasing bedeutet, dass Arbeitnehmer ein eBike über den Arbeitgeber leasen können, anstatt es selbst zu kaufen. Hier haben wir für Sie die Kerngedanken leicht verständlich zusammengefasst:
Wie funktioniert eBike-Leasing?
- Der Arbeitgeber schließt für Sie ein Leasing über ein eBike oder Fahrrad ab.
- Sie nutzen das Rad sowohl beruflich als auch privat.
- Die monatliche Leasingrate wird über eine Gehaltsumwandlung direkt vom Bruttogehalt abgezogen.
Welche Vorteile entstehen?
- Geringere Kosten: Durch steuerliche Vorteile (z. B. geringere Lohnsteuer und Sozialabgaben) können Sie bis zu ca. 40 % gegenüber dem regulären Kaufpreis sparen.
- Versicherung inklusive: Während der gesamten Laufzeit ist das eBike in der Regel vollkaskoversichert – gegen Diebstahl, Schäden und oft auch Verschleiß.
- Bequeme Zahlung: Anstatt eines hohen Kaufpreises zahlen Sie kleine monatliche Raten.
Fazit
Dienstrad-Leasing ermöglicht es, hochwertige Fahrräder oder eBikes günstig und unkompliziert zu nutzen. Es ist besonders attraktiv, wenn Sie das eBike regelmäßig nutzen und von steuerlichen Vorteilen profitieren möchten.
Ihr Arbeitgeber unterstützt bereits Fahrrad-Leasing? Wunderbar! Holen Sie sich alle wichtigen Informationen bei Ihrem Arbeitgeber ein, schauen Sie bei uns vorbei und wir erstellen Ihnen ein individuelles Leasingangebot.
Und falls Sie noch Fragen haben: Unsere Mitarbeitenden sind jederzeit für Sie da und beraten Sie gerne – ganz unkompliziert.
Hier die zwei Bike-Leasing-Varianten im Überblick
1. Diensträder über Gehaltsumwandlung
Beim Leasing per Gehaltsumwandlung erhalten Sie einen Teil Ihres Arbeitsentgelts als Sachlohn – das überlassene Dienstrad. Dieses wird mit 0,25 % des UVP über Ihr Gehalt versteuert. Ein kleiner Teil Ihres Bruttogehalts wird dabei zur Leasingrate. Mit dieser Variante können Sie bis zu 40 % gegenüber dem Direktkauf des Fahrrads sparen.
2. Diensträder als Gehaltsplus
Wird Ihnen das Dienstrad zusätzlich zu Ihrem regulären Arbeitslohn – also als Gehaltsplus – zur Verfügung gestellt, fahren Sie kosten- und steuerfrei. Die Leasingraten werden in diesem Fall vollständig von Ihrem Arbeitgeber übernommen.
Welche Vorteile hat eBike-Leasing für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?
Sie sparen bei der Anschaffung eines Fahrrads oder eBikes – inklusive Zubehör – durch attraktive Leasingkonditionen und steuerliche Vorteile.
Mit dem Umstieg aufs eBike stärken Sie aktiv Ihre Gesundheit und leisten gleichzeitig einen Beitrag zum Umweltschutz.
Im Vergleich zum Auto reduzieren Sie laufende Kosten wie Kraftstoff, Parkgebühren und Fahrzeugunterhalt.
Seit 2020 wird der geldwerte Vorteil bei der Privatnutzung des Dienstrads nur mit 0,25 % des UVP versteuert.
Wird das Dienstrad als Gehaltsplus und nicht per Gehaltsumwandlung bereitgestellt, ist es für Arbeitnehmer seit 2019 sogar komplett steuerfrei.
Auch für Fahrten mit dem eBike zur Arbeitsstätte können Sie die volle Pendlerpauschale steuerlich geltend machen.
Bei der Gehaltsumwandlung reduziert sich Ihr zu versteuerndes Bruttogehalt, wodurch Sie weniger Steuern und Sozialabgaben zahlen.
Durch individuell wählbare Versicherungspakete profitieren Sie von umfassendem Schutz, inklusive Kostenübernahme für Reparaturen und Wartungen.
Ihr geleastes Dienstrad können Sie selbstverständlich uneingeschränkt privat nutzen – 365 Tage im Jahr.
Was kostet ein Fahrrad- oder E-Bike-Leasing – und lohnt es sich für Sie?
Ob sich ein eBike-Leasing für Sie lohnt, hängt von verschiedenen persönlichen Faktoren ab – dazu zählen unter anderem Ihre Steuerklasse, Ihr Bruttogehalt, ein möglicher Kinderfreibetrag sowie die Frage, ob Sie Kirchensteuer zahlen.
Ebenso spielt eine wichtige Rolle, in welchem Umfang sich Ihr Arbeitgeber beteiligt, zum Beispiel bei Versicherung, Servicepaketen oder einem Zuschuss – sowie mit welchem Leasing-Anbieter er zusammenarbeitet. Bevor Sie ein Leasing bei uns starten, sollten Sie daher Rücksprache mit Ihrem Arbeitgeber halten und klären, welcher Leasing-Anbieter genutzt wird.
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Weitere InformationenBitte beachten Sie:
Bei reduzierten Fahrrädern wird aufgrund des erhöhten administrativen Aufwands ein Aufschlag von 3-7 % erhoben, je nach Leasinggesellschaft. Der Verkaufspreis überschreitet dabei nicht die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) des jeweiligen Modells.
Wie lange ist die Leasinglaufzeit – und was passiert danach mit dem Fahrrad?
- Standardlaufzeit: 36 Monate
- Währenddessen: nicht kündbar
Option 1: Neues Bike leasen
- Direkt ein neues, hochwertiges Wunsch-Bike über Ihren Arbeitgeber auswählen
Option 2: Bike übernehmen
- Leasinggesellschaft macht Ihnen zum Laufzeitende ein unverbindliches Übernahmeangebot
- Üblicher Übernahmepreis: ca. 18 % der UVP
- Eine vorherige Zusage ist aus steuerlichen Gründen nicht erlaubt
























